BT-Restriktionsgebiet hat sich ausgeweitet
Im Landkreis Rems-Murr hat sich ein weiterer Blauzungenfall bestätigt, daher rechnen wir, dass ganz Mittelfranken und Teile Unterfrankens im Auflagengebiet liegen, (Stand 21.2.19 8.00 Uhr)
somit auch unsere Marktstandorte in Ansbach und Dettelbach.
Tiere die aus diesen Gebieten vermarktet werden sollen brauchen selbst einen Impfschutz, einen Impfschutz über die Biestmilch der Mutter oder eine Einzeltieruntersuchtung (nicht älter als 7 Tage).
Einzeltieruntersuchung | Impfschutz über die Biestmlich der Mutter | Tier hat selbst einen Impfschutz |
>> Anleitung für den Untersuchungsantrag | >> Tierhaltererklärung | >> Tierhaltererklärung für Aufguß |
Bei Fragen wenden Sie sich bitte telefonisch an uns.
Aktuelles Rundschreiben des RZV zur Blauzungenerkrankung
Informationen für Bullenaufzüchter
zur Internet Seite des LGL Landesanstalt für Gesundheit und Lebensmittel
Folgende Gebiete sind innerhalb des Restriktionsgebietes:
- Die genauen Gebiete sind aktuell noch nicht veröffentlicht. -
Aktuelle Informationen zum Veröden von Kälbern
Namhafte Viehvermarktungsgenossenschaften und private Viehhandelsunternehmen
aus Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben Mitte Dezember 2018
vereinbart, ab dem 1. Februar 2019 nur noch Kälber zu vermarkten, bei denen
bereits gemäß den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und nach guter fachlicher
Praxis die Hornanlagen verödet wurden.
Neuer Marktablauf beim Großviehmarkt
Die ersten Märkte mit dem neuen führerlosen Vermarktungssystem sind gelaufen.
Hier erhalten Sie einen kleinen Einblick
über den Ablauf der führerlosen Märkte (7,5 MB)