Zucht auf Fleischleistung beim Gelbvieh
Die Zucht für die Fleischnutzung ist beim Gelbvieh vor allem auf die Nutzung als Mutterkuh ausgerichtet.
Das bedeudet, dass die Muttereigenschaften und die Gutmütigkeit im
Vordergrund stehen. Es wird eine gute bis sehr gute Bemuskelung
angestrebt. Eine extreme Bemuskelung ist nicht erwünscht.
Zuchtziel in der Fleischnutzung (Mast):
Wachstumsleistung:
der Absetzer:
tägl. Zunahme männl.: mind. 1.400 g
weibl.: mind. 1.150 g
der Jungbullen:
Schlachtgewicht 600 – 650 kg
Tgl. Zunahme mind. 1.300 g
Schlachtausbeute mind. 60 %
Fleischanteil mind. 70 %
Weitere wichtige Merkmale:
• Erstkalbealter 24 - 28 Monate
• Zwischenkalbezeit 365 Tage
• Leichtkalbigkeit
• gut besaugbare Euter
• Anpassungsfähigkeit
• Gutmütigkeit
• Korrekte Fundamente
• hervorragende Fleischqualität
Das Merkmal der genetischen Hornlosigkeit ist ein wichtiges Zuchtziel!
Hinweise:
Die in der Rassebeschreibung vorgegebene Farbe ist einzuhalten.
Weiße oder dunkle Flecken sind
unerwünscht und sind bei Körung oder Einstufung in der
Typnote mit max. 4 zu bewerten.
Der erwünschte Körperbau ist bei Körung und Einstufungen entsprechend zu berücksichtigen.
Zu tief hängende Euter und nicht besaugungsfähige Zitzen werden mit Typ ≤ 4 bewertet.
Zuchtprogramm
Da das Gelbvieh in der Fleischnutzung
mit derzeit noch relativ wenigen Tieren vertreten ist, ist eine
Zuchtwertschätzung für die verschiedenen Merkmale nicht
sinnvoll.
Es ist die Beteiligung am Zuchtprogramm in mehreren Stufen möglich:
Stufe 1: Produktion von weiblichen Zuchttieren
Zur Produktion weiblicher Zuchttiere
reicht es, dass Vater und die beiden Großväter
reinrassige Tiere sind. Die Mutter kann auch im Vorbuch, Abteilung C,
eingetragen sein. Die Tiere können auch im Herdbuch der
Doppelnutzung eingetragen gewesen sein. Diese Tiere werden
zunächst in die Herdbuchabteilung B eingestuft.
Werden Absetzerwiegungen gemacht und die Kühe im Exterieur (Typ, Bemuskelung, Skelett) bewertet, so können sie in die Abteilung A im Herdbuch für Fleischnutzung eingetragen werden, wenn
- sie in Typ und Skelett jeweils mindestens mit der Note 6 bewertet wurden und
- eine eigene Wiegung im Alter von 90 bis 500 Tagen vorweisen können.
Stufe 2: Produktion von Zuchtbullen
Damit Zuchtbullen gekört und damit in der Zucht eingesetzt werden können, müssen sie in das Herdbuch A eingetragen werden. Dazu ist notwendig, dass
- die Eltern und die Großväter im Herdbuch A eingetragen sind und
- die Großmütter in A oder B eingetragen sind
- die Bullen selbst im Alter von 90 bis 500 Tagen gewogen wurden
- die Bullen in Typ und Skelett jeweils mindestens mit Note 6 und in der Summe beider Noten mindestens mit 13 bewertet wurden.
Einsatz von Besamungsbullen
In der Besamungszucht dürfen
Bullen nur eingesetzt werden, wenn sie im Herdbuch in der Abteilung A
eingetragen sind und von einer Zuchtorganisation für den
Besamungseinsatz freigegeben wurden. Dies gilt generell für Bullen
der Wertklasse 1.