Versicherungen
Üblicherweise wird für unsere Zucht- und Nutzrinder eine Transportversicherung abgeschlossen. Diese ist bei hochträchtigen Tieren mit einer Abkalbeversicherung gekoppelt. Die Versicherungsgebühren erfragen Sie bitte beim Rinderzuchtverband unter Tel. 0981/48842-10.
1. Transportversicherung
Jedes aufgetriebene Tier ist bei der
Bayerischen Versicherungskammer
Maximilianstr. 53
80530 München
Tel. 089/21603268
versichert.
Unmittelbar nach dem Transport ist das Tier zu untersuchen. Werden Schäden festgestellt, bitte beim Verband oder bei der Versicherung melden.
Versicherungssumme
Verkaufte Tiere zum Kaufpreis plus ges. MWSt., nichtverkaufte Tiere zum Durchschnittspreis der jeweiligen Wertklasse, bei Fressern und Kälbern der jeweiligen Gewichtsklasse. Nicht verkaufte Bullen sind mit 1.500 Euro versichert
Zur Sicherung Ihres Entschädigungsanspruches werden Sie gebeten
- unmittelbar nach Beendigung des Transportes das Tier eingehend zu besichtigen
- bei Feststellung von irgendwelchen Beschädigungen oder Krankheitserscheinungen (z. B. Lahmheit) sofort den
Rinderzuchtverband Franken
91522 Ansbach
Kaltengreuther Str. 1
Tel. 0981/l48842-0
oder unmittelbar die
Bayerische Versicherungskammer
Maximilianstr. 53
80530 München
Tel. 089/21603268
zu benachrichtigen. - bei erheblichen Verletzungen und Erkrankungen (z. B. Futterverweigerung) rechtzeitig einen Tierarzt beizuziehen;
- falls der Tierarzt die Notschlachtung des Tieres anordnet bzw. anrät, die Genehmigung bei der Versicherung einzuholen;
- falls die Einholung der Notschlachtungsgenehmigung infolge unmittelbarer Lebensgefahr nach tierärztlichem Urteil nicht mehr möglich ist, das Tier notschlachten zu lassen;
- in jedem Falle für bestmögliche Verwertung zu sorgen und Verwertungserlöse und Fleischbeschaubefunde zwecks Einsendung an die Versicherung zu beschaffen;
- die von der Bayerischen Versicherungskammer zugestellten Unterlagen vollständig ausgefüllt und unter Beifügung der entsprechenden Bescheinigungen umgehend zurückzusenden.
Wenn Sie diese Punkte beachten, wird ein eventueller Schadenfalls - sofern es sich um einen Transportschaden handelt - auf schnellstem Wege geregelt
2. Abkalbeversicherung
Versicherungsschutz besteht für:
- Verluste, die infolge Trächtigkeit oder Geburt oder Krankheit und Unfälle jeglicher Art durch Verenden und Nottötung entstehen.
- Verluste infolge Wertminderung, die sich daraus ergeben, dass Kühe aufgrund der Trächtigkeit oder Geburt lt. tierärztlichen Befund nachweislich unfruchtbar sind.
- Verlust des Kalbes infolge Verwerfens, Totgeburt oder Verenden bis zum vollendeten 3. Lebenstag.
- Der Versicherungsschutz erlischt beim Verkauf des Tieres an einen Dritten (ausgenommen Viehkaufleute).
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Kauf des Tieres und endet mit dem 28. Tag nach dem Abkalben, bei Unfruchtbarkeit dem 4. Monat nach dem Abkalben.