Schnellzugriff Markt Ansbach
Kuhkälber vermarkten
Damit weiterhin alle Käufer auf ihre Kuhkälber (Zucht und Mast) am Markt bieten,
ist ein Repellent-Aufguss 14 Tage vor dem Markt nötig.
Die entsprechende Tierhalter-Erklärung >Download< muss an den Tierpass angeheftet werden.
GROSSVIEH | ||||
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Bulle > | Kuh > | Jungkuh > | Kalbin > | Jungrind > |
KÄLBER | ||||
Zuchtkalb (m) > | Zuchtkalb (w) > | Mastkalb (m) > | Mastkalb (w) > |
Hinweise für den Marktbeschicker
- Begleitpapiere
Bei Kälbern muss der Rinderpass unmittelbar nach der Anlieferung beim Betreuungsdienst an der Empfangsbox abgegeben werden. In eine Box sollen nicht mehr als 15 Kälber. Befolgen Sie bitte die Anweisungen des Personals, damit der Auftrieb ohne Wartezeiten von statten gehen kann!
Bei Kühen sind die Begleitpapiere am Donnerstag unmittelbar nach der Anlieferung bis spätestens 9.00 Uhr im Marktbüro abzugeben.
Die Leistungsnachweise müssen vorab bereits am Mittwoch bis spätestens 10:00 Uhr an den Verband gefaxt werden.
Bei Kalbinnen und Jungrindern müssen die Begleitpapiere am Donnerstag bis 10.00 Uhr im Marktbüro abgegeben sein. - Zellgehalts-Kontrolle
Überprüfen Sie bitte Ihre Kühe am Vortag des Auftriebs mit dem Schalmtest. Milch und Testflüssigkeit dabei im Verhältnis 1:1 mischen! Es werden nur eutergesunde Tiere versteigert. Euterkranke Tiere werden zurückgeschickt. Aufgabebetriebe sollten vor dem Marktauftrieb alle Tiere auf Zellen untersuchen lassen, um ein Zurückschicken der Tiere zu vermeiden. Der TGD Ansbach bietet hierzu eine Bestandsuntersuchung an. Bitte wenden Sie sich unter der Tel.-Nr. 0981/972010 an den TGD Ansbach. - Futter mitbringen.
Für Marktkühe, vor allem wenn sie über Nacht in der Rezathalle stehen, müssen Sie unbedingt dem Transporteur Futter für die Tiere mitgeben. Der Verband kann im Normalfall kein Futter bereitstellen. - Abladen der Tiere
Wir weisen darauf hin, daß die PkW`s mit Anhänger sofort nach dem Abladen von der Rampe weggefahren werden müssen. - Parasiten
Achten Sie bei allen Markttieren, auch Kälbern, darauf, dass kein Befall mit Räude, Läusen oder Flechten vorliegt. Befallene Tiere werden vom Veterinär zurückgewiesen. Tiere mit leichtem Räudebefall dürfen nur aufgetrieben werden, wenn sie behandelt sind. Dies wird vor der Versteigerung bekanntgegeben. - Auftrieb zum Markt
Der Auftrieb soll bei nervösen Tieren nur noch mit Blende erfolgen, darauf weist das Veterinäramt der Stadt hin.