Förderung
- Richtlinien
- Prämienhöhe
- Spezielles zur Förderung des Ansbach-Triesdorfer-Rindes
- Förderungsvoraussetzungen
- Anerkennung von Rindern
Tiere mit der Farbzeichnung des Triesdorfer Rinds müssen von Ihrem zuständigen Fachberater für Rinderzucht als "Triesdorfer Rinder" anerkannt werden. Das Formular hierfür kann hier heruntergeladen werden. Die Kennzeichnung des Tieres als "TR" im EDV-system wird dann vom Fachzentrum Rinderzucht vom AELF in Ansbach vorgenommen. - Antragstellung
Der Förderantrag ist bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten mit einem Fachzentrum Rinderzucht bis zum 15. November des jeweiligen Jahres zu stellen. Anträge müssen jedes Jahr gestellt werden.
Das Antragsformular für die Auszahlung der Prämie können Sie bei uns anfordern
Seit 2017 muss jedoch auch für das nächste Jahr im Voraus ein Antrag auf Gewährung der Prämie im nächsten Jahr gestellt werden, damit im folgenden Jahr wieder ein neuer Auszahlungsantrag gestellt werden kann. - Entwicklung der Förderung
Prämienhöhe
Prämien bei Haltung von Triesdorfer Rindern
Im Rahmen der Richtlinien für die Förderung von Maßnahmen zur Erhaltung gefährdeter einheimischer landwirtschaftlicher Nutztierrassen werden für die Rasse Ansbach-Triesdorfer in Bayern folgende Fördermaßnahmen für Zuchttiere gewährt:
- Haltungsprämie in Höhe von jährlich 180 Euro je Milchkuh mit einem Fremdgenanteil von max. 12,5 % in Betrieben mit Milchleistungsprüfung (Bestand am 01.04. des Jahres, nur Kühe, keine Jungrinder oder Kalbinnen)
- Vatertierprämie in Höhe von jährlich 250 Euro für jeden zum Decken eingesetzten Zuchtbullen des Betriebes mit einem Fremdgenanteil von max. 12,5 %
- Prämie in Höhe von jährlich 300 Euro je Zuchttier für die Bereitstellung zur Gewinnung von Embryonen im Rahmen des Zuchtprogrammes
Bei Tieren, die als Triesdorfer Rind durch die staatliche Zuchtberatung anerkannt wurden, gilt ein Fremdgenanteil von unter 12,5 % als erfüllt, wenn bis zu den Urgroßeltern zurück nur die Ausgangsrassen (FV, GV, Sbt, Rbt) vertreten sind.
spezielle Förderung
Spezielles zur Förderung des Triesdorfer Rindes
Mutterkühe können beim Triesdorfer Rind nicht gefördert werden, da dieses als Zweinutzungsrind gezüchtet wird und daher eine Milchleistungsprüfung Voraussetzung für die Förderung ist. Da das Triesdorfer Rind zum Fleckvieh gehört (= genetische Variante des Fleckviehs), ist auch kein wirtschaftlicher Nachteil in der Mutterkuhhaltung gegenüber Fleckvieh errechenbar.
Bullen, die in Mutterkuhherden eingesetzt werden, können dagegen gefördert werden, wenn sie gekört und als Triesdorfer Rind anerkannt sind.
Jungrinder und Kalbinnen können nicht gefördert werden. Achten Sie darauf, dass die Tiere erst beantragt werden, wenn sie am 01. April des Jahres bereits gekalbt hatten.
Der Embryotransfer kann im Rahmen des Erhaltungszuchtprogramms gefördert werden. Setzen Sie sich gegebenenfalls mit Ihrem Rinderzuchtberater in Verbindung.
Verpflichtungszeitraum:
Mit dem Stellen des Erstantrages verpflichten Sie sich, die angegebene Anzahl Triesdorfer Rinder im Durchschnitt der folgenden vier Jahre weiter zu halten. Wenn man unsicher ist, ob dies möglich ist, ist es ratsam, im Erstantrag eine niedrigere Zahl an Rindern zu beantragen, um diese Bedingung sicher erfüllen zu können.
Mit den Folgeanträgen sollten aber unbedingt alle am 1. April im Bestand stehenden Kühe bzw. Bullen beantragt werden.
Anerkennung der Triesdorfer Rinder:
Damit ihre Haltung gefördert werden kann, müssen Tiere mit der Farbzeichnung des Triesdorfer Rinds von Ihrem zuständigen Fachberater für Rinderzucht als "Triesdorfer Rinder" anerkannt werden. Das Formular hierfür kann hier heruntergeladen werden.
Förderungsvoraussetzung
Förderungsvoraussetzung beim Ansbacher-Triesdorfer-Rind
- Betrieb muss Mitglied bei der Milchleistungsprüfung und bei einem Rinderzuchtverband sein. Die Tiere müssen in Bayern gehalten werden.
- Der Durchschnittsbestand muss mindestens fünf Jahre lang im Betrieb aufrecht erhalten werden
Stichtag ist jeweils der 1. April.
- Die Tiere müssen von einem staatlichen Berater für Rinderzucht anerkannt werden
- Der Betrieb muss sich am Erhaltungszuchtprogramm des Rinderzuchtverbands Franken beteiligen.
Der Förderantrag ist bei Ihrem zuständigen Amt für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten mit einem Sachgebiet Rinderzucht bis zum 15. November des jeweiligen Jahres zu stellen.